Das Sorgerecht kann man sich vorstellen wie eine große bunte Torte. Ein Stück heißt z.B. „Aufenthaltsbestimmung“, ein anderes „Gesundheitsfürsorge“, ein drittes „Wirkungskreis Schule“. Gelangt das Gericht zu der Auffassung, die Eltern seien - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage, das ganze Sorgerecht für ihre Kinder auszuüben, so kann es Teile dieser „Torte“ herausschneiden und auf eine Ergänzungspflegschaft übertragen.
Die Person, die das „Tortenstück“ bekommt, heißt Ergänzungspfleger und ist in diesem Bereich verantwortlich wie sonst die Eltern. Bekommt sie die gesamte „Sorgerechtstorte“, heißt die Person Vormund. Die Übertragung der gesamten Sorge ist heutzutage jedoch die Ausnahme.
Der Ergänzungspfleger oder Vormund besucht in der Regel das Kind einmal pro Monat, um bei Bedarf in dessen Sinne Entscheidungen treffen zu können. Über die Belange, die seine Sorgerechtsanteile betreffen, wird er informiert. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, beispielsweise über den Aufenthalt des Kindes oder die schulische Bildung, ist das für alle eine schwierige Situation. In solchen Fällen ist es wichtig, eine Entscheidung zumindest gut zu erklären.
Auch wenn es besonders anfangs nicht immer leicht fällt: Für die Kinder ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Ergänzungspfleger meist sehr wichtig. Als Ergänzungspfleger versuche ich, Eltern so zu unterstützen, dass sie die fehlenden Tortenstücke der elterlichen Sorge bald wieder zugesprochen bekommen.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.